Kontakt

ekw.concept!
Elisabeth Kern-Waechter
Nusslocher Str. 20
69190 Walldorf

Tel.: (+49) 6227 / 84 11 69
Fax : (+49) 6227 / 63 14 3
Mail: kern-waechter@ekwconcept.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

ekw.concept! Institut für Beratung, Bildung und Training wird vertreten durch Frau Elisabeth Kern-Waechter, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Veranstalter durchgeführten überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminare, Weiterbildungsmaßnahmen, Lehrgänge und Trainings sowie Inhouse-Schulungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags-partners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Fax, auf dem Postweg oder online über die Homepage des Veranstalters unter Angabe des Seminar-Titels, des Orts und des Termins. Der Anmeldung sind mindestens folgende Angaben zum Teilnehmer beizufügen: Vorname und Name, Adresse (privat und dienstlich) und Email. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich per E-Mail oder Brief bestätigt wird.  Ein Recht auf Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

3. Zulassungsvoraussetzungen
Die Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die vom Veranstalter geforderten Quali-fikationen verfügt, soweit solche in der Ausschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.

4. Durchführung
Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik durchgeführt. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort, besteht nicht. Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt. Der Veranstaltungsraum muss den Vorgaben des Veranstalters entsprechen. Bei Nichteinhaltung haftet der Auftraggeber für zusätzlich entstehende Kosten vollumfänglich (z.B. Ersatzräumlichkeiten). Die Vorgaben des Veran-stalters orientieren sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und ggfs. andere gesetzliche Vorgaben.

5. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehrkräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.

6. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

7. Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht
Soweit Sie Verbraucher*in i. S. d. § 13 BGB sind und Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, haben Sie das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, ekw.concept! mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit Post versandten Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Diens-tleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8. Kündigung/Umbuchung/Stornierung

a) Weiterbildung
Für die Weiterbildungsmaßnahmen gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, die volle Teilnahmegebühr zu entrichten ist. Die Abmeldung zu den Veranstaltungen kann bis zu 2 Wochen vor Beginn schriftlich ohne den Anfall von Gebühr zurückgenommen werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Datum des Eingangs der elektronischen Abmeldung.
Bei Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und dieser die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für den Ersatzteilnehmer gilt insbesondere Nr. 3. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

b) Seminare
Die Stornierung bedarf der Schriftform.
Ohne schriftliche Stornierung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Danach sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.

Bei Fernbleiben vom Seminar ist die volle Teil-nahmegebühr zu zahlen. Einzige Ausnahme ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Krankheit. Ein entsprechender Ersatzteilnehmer gleicher Profession wird ohne zusätzliche Kosten akzeptiert oder es kann ein Folgeseminar gebucht werden.

c) Inhouse-Seminare
Für Inhouse-Seminare gilt, dass bei Stornierung, die später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, 30 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen werden 50%, bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, werden 90% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter, gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer. Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme gilt in keinem Falle als Kündigung. Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erfolgen. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

9. Zahlungsbedingungen/Vergütung
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsziel ist der 14 Kalendertag ab Rechnungsdatum. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer/ ggf. der Kursnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadens-ersatzanspruch des Veranstalters. Sollte der Zahlungsverzug nach der 2. Mahnung bestehen bleiben, so wird ein Inkassounternehmen zu Lasten des Kunden beauftragt.

10. Terminabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Weiterbildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet oder als Gutschein vergütet.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Heidelberg.

12. Bildrechte
Während der Bildungsveranstaltung aufgenommenes Bild- und Tonmaterial darf durch den Veranstalter für Werbezwecke ohne Einschränkung genutzt werden. Auf den Bildern abgelichtete Personen haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

13. Lernerfolgskontrollen/Prüfung
Die Kurse enden in der Regel mit einer schriftlichen und/ oder praktischen Lernerfolgskontrolle. Die Regeln zum erfolgreichen Bestehen werden u.a. durch das Regierungspräsidium, die DKG, die Landesärztekammern, bzw. durch das Institut ekw.concept! bestimmt. Diese sind auf den jeweiligen Homepages veröffentlicht. Der Teilnehmer hat das Recht, eine nicht bestandene Prüfungsleistung einmalig zu wiederholen. Wird auch diese Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gewertet, so erlischt die Möglichkeit einer erneuten Wiederholung.

14. Datenschutz
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. Ihre geschäftlichen bzw. privaten Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post oder E-Mail zu übersenden. Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich seine Zustimmung zur Weitergabe seiner personen-bezogenen Daten an Dritte, sofern dies für die Kursorganisation und den Versand der Kursunterlagen notwendig ist.